Studienfortsetzung
Die Meldung der Fortsetzung des Studiums wird an der Universität auch Inskription genannt.
Wird der Student zum Studium zugelassen, kann er gleichzeitig zur Zulassung oder später um die Fortsetzung des Studiums ansuchen.
Die Meldung der Studienfortsetzung muß der/die Studierende pro Semester einreichen. Zusätzlich zum Ansuchen ist der Nachweis der Einzahlung des Hochschülerschaftsbeitrages und des Studienbeitrages bzw. Unterrichtsgeldes zu erbringen.
Weitere Informationen:
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