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Staatsbürgerschaftsprüfung


Um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, haben die Bewerber/innen unter anderem folgende Kenntnisse nachzuweisen:

  • Deutsche Sprache
  • Demokratische Ordnung der Republik Österreichs (Aufbau und die Organisation der Republik Österreich und ihrer maßgeblichen Institutionen, der Grund- und Freiheitsrechte einschließlich der Rechtsschutzmöglichkeiten und des Wahlrechts auf dem Niveau des Lehrplans der Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ in der 4. Klasse)
  • Geschichte Österreichs (Lehrstoff des Lehrplans der Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ in der 4. Klasse)
  • Geschichte des Bundeslandes

Die Bewerber/innen haben bei der zuständigen Landesregierung eine Prüfung abzulegen. Die Prüfung ist schriftlich abzuhalten, wobei von den Prüfungsteilnehmer/innen unter mehreren vorgegebenen Antworten die richtige erkannt werden muss. Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen sind zulässig.

Weitere Informationen











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