Staatsbürgerschaftsprüfung
Um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, haben die Bewerber/innen unter anderem folgende Kenntnisse nachzuweisen:
- Deutsche Sprache
- Demokratische Ordnung der Republik Österreichs (Aufbau und die Organisation der Republik Österreich und ihrer maßgeblichen Institutionen, der Grund- und Freiheitsrechte einschließlich der Rechtsschutzmöglichkeiten und des Wahlrechts auf dem Niveau des Lehrplans der Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ in der 4. Klasse)
- Geschichte Österreichs (Lehrstoff des Lehrplans der Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ in der 4. Klasse)
- Geschichte des Bundeslandes
Die Bewerber/innen haben bei der zuständigen Landesregierung eine Prüfung abzulegen. Die Prüfung ist schriftlich abzuhalten, wobei von den Prüfungsteilnehmer/innen unter mehreren vorgegebenen Antworten die richtige erkannt werden muss. Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen sind zulässig.
Weitere Informationen
- Staatsbürgerschaftsprüfung - Land Salzburg
- Kenntnisse der Deutschen Sprache
- Bundesministerium für Inneres
- Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005
- Staatsbürgerschaftsprüfungsverordnung (doc, 61 KB)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


