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Soziale Dienste


Soziale Dienste sind Leistungen zur Unterstützung von notleidenden Menschen. Je nach örtlichen und regionalen Bedürfnisse und Verhältnissen hat der Sozialhilfeträger folgende soziale Dienste in wirtschaftlich vertretbarem Ausmaß sicherzustellen:

  • Hauskrankenpflege
  • Familienhilfe sowie der Einsatz von Familienhelferinnen
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Pflege von betreuungsbedürftigen Personen im Haushalt
  • allgemeine und speziele Beratungsdienste
  • Dienste zur Förderung geselliger Kontakte und zur Förderung der Teilnahme am kulturellen Leben;
  • Erholung für alte oder behinderte Menschen
  • Hilfe zur Entlastung von Betreuungspersonen
  • pflegegerechte Erstausstattung von Altenheimen, Pflegeheimen und Pflegestationen

Die Aufgaben werden vor allem von bestehenden Einrichtungen, die diese Dienste wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig erbringen, übernommen.

Weitere Informationen:










Rückfragen: Abteilung 3 Soziales