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Lebensunterhalt


Unter Lebensunterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person und deren Familie. Personen, die ihren Lebensbedarf nicht aus eigenen Kräften bestreiten können, werden in Form von Naturalien (z.B. Beistellung einer Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung) oder Geldleistungen unterstütz. Anträge können bei der zuständigen Gemeinde oder beim Sozialamt (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) eingebracht werden.


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Rückfragen: Abteilung 3 Soziales