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Asyl im Bundesland Salzburg


Das Land Salzburg ist für die vorübergehende Grundversorgung von Asylwerbern, Asylberechtigten, Vertriebenen und anderen nicht abschiebbaren Menschen, die im Bundesland Salzburg untergebracht sind, verantwortlich

Hilfs- und schutzbedürftige Fremde werden ausreichend versorgt

  • für die Dauer des Asylverfahrens bzw
  • während des rechtmäßigen Aufenthalts, solange nicht ausreichend eigene Mittel zur Verfügung stehen.

Salzburger Organisationen für Migration haben sich unter dem Titel „FluEqual“ zusammengeschlossen, um die Integration von Migrant/innen in den Salzburger Gemeinden zu verbessern.

Weitere Informationen: