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Schulsprengel

Der Schulsprengel ist das rechtlich umschriebene Einzugsgebiet einer Schule.

Für jede öffentliche Pflichtschule hat ein Schulsprengel zu bestehen. Die Sprengeleinteilung dient einer ordnungsgemäßen und möglichst gleichmäßigen Zuweisung der schulpflichtigen Kinder. Die Zuweisung an die einzelnen öffentlichen Pflichtschulen erfolgt nach der Schulart und dem Territorialprinzip. Der Schulsprengel wird von der Landesregierung nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens festgesetzt.

Weitere Informationen:

Schlagwortkatalog Pflichtschule











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