Schul- und Heimbeihilfe
Schul- und Heimbeihilfen dienen zur finanziellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen.
Weitere Informationen:
- Abteilung 9 des Amtes der Salzburger Landesregierung
- Jugendreferat des Amtes der Salzburger Landesregierung
- Abteilung 4 des Amtes der Salzburger Landesregierung
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