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Übernachten

Junge Menschen dürfen erst ab 16 Jahren ohne Begleitung einer Aufsichtsperson in Beherbergungsbetrieben aller Art übernachten. Das trifft auch für die Übernachtung auf Campingplätzen und Jugendherbergen zu.

Ausnahmen: Ab 14 ist das Übernachten erlaubt, wenn vom Standpunkt des Jugendschutzes keine Bedenken bestehen (zB. bei Praktikant/innen im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeitsleistungen oder auf Ausflügen).

Das Salzburger Jugendgesetz (doc, 104 KB)



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Rückfragen: Abteilung 3 Soziales