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Raumforschung

Das Salzburger Raumordnungsgesetz bestimmt, dass die Landesregierung als Grundlage für die Raumordnung den Zustand des Raumes und seine Entwicklung zu erheben und zu untersuchen hat. Dieser Aufgabenbereich wird als Raumforschung bezeichnet. Innerhalb dieses Aufgabenbereichs werden bestimmmte Raumforschungsprojekte meist in Kooperation mit externen wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt (z.B. die Erhebung der Flächennutzung oder die Erhebung von Einrichtungen zur Grundversorgung etc.). Diese Projekte werden oft auch im Rahmen von der Europäischen Union geförderten Programme durchgeführt, z.B. das Projekt CLISP Klimawandel und Raumplanung im Rahmen des Alpenraumprogramms oder z.B. das Projekt EuRegionale Raumanalyse im Rahmen des grenzüberschreitenden Programms Österreich/Deutschland).

Weitere Informationen: Raumforschung im Land Salzburg










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Rückfragen: Abteilung Raumplanung