Örtliche Raumplanung
Aufgabe der Örtlichen Raumplanung ist es die Planungen der Gemeinden auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen.
Folgende Planungen, welche die Gemeinden in Zusammenarbeit mit ihren OrtsplanerInnen erarbeiten, sind seitens der Örtlichen Raumplanung zu genehmigen bzw. zur Kenntnis zu nehmen:
Aufsichtsbehördliche Genehmigung:
- Aufstellung und Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes
- Neuaufstellung des Flächenwidmungsplanes
Aufsichtsbehördliche Kenntnisnahme:
- Änderungen des Flächenwidmungsplanes betreffend
- die Festlegung von Nutzungsarten und Widmungen;
- Kennzeichnung von Aufschließungsgebieten, -zonen und –kennzeichnungen;
- Kennzeichnung von Zonierungen;
- Kennzeichnung von Vorbehaltsflächen;
- Kennzeichnung von Stadt- und Ortskernbereichen;
- Kennzeichnung von Feriendörfern und Appartmenthäusern;
- Kennzeichnung von Lücken im Grünland;
- Kennzeichnung von Planfreistellungen;
- Einzelbewilligungen der Stadt Salzburg
Aufsichtsbehördliche Versagung:
Die oa Planungen dürfen aufsichtsbehördlich nicht genehmigt oder zur Kenntnis genommen werden, bei:
- Fehlen der Übereinstimmung mit den Entwicklungsprogrammen des Landes (Link Landesplanung und Regionalplanung);
- Fehlen der Abstimmung mit Planungen der Nachbargemeinden;
- Fehlen der Bedachtnahme auf die gegebenen oder angestrebten Strukturverhältnisse (Link Örtliche Raumplanung/REK);
- Fehlen einer ausreichenden Interessensabwägung;
- Nichtbeachten der Raumordnungsgrundsätze;
- Verletzung von Verfahrensbestimmungen oder sonstiger wesentlicher Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes oder der Salzburger Gemeindeordnung 1994 bzw. Salzburger Stadtrecht 1966.
Weitere Informationen: Örtliche Raumplanung im Land Salzburg
Nützliche Links/Dokumente:
- Gebietszuständigkeiten der technischen Sachverständigen (pdf, 924 KB)
- Bearbeitungsgebiete der juristisch Zuständigen (pdf, 1,1 MB)
- Beispiel: Siedlungsleitbild der Gemeinde Anif
- Beispiel: Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bischofshofen
Service zur Flächenwidmungsplanung:
Verfahren zur Änderung von Flächenwidmungsplänen:
- Änderung des Flächenwidmungsplanes gem. ROG 2009 (pdf, 1 ;BMB)
- Änderung des Flächenwidmungsplanes gem. ROG 2009 mit Vorwegkenntnisnahme (pdf, 1 MB)
- Änderung des Flächenwidmungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. ROG 2009 (pdf, 807 KB)
- Änderung des Flächenwidmungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. ROG 2009 mit Vorwegkenntnisnahme (pdf, 815 KB)
Kundmachungen:
- Absichtskundmachungen (pdf. 34 KB)
- Absichtskundmachung mit Bebauungsplan (pdf, 19,5 KB)
- Entwurfsauflage (pdf, 34 KB)
- Entwurfsauflagen mit Bebauungsplan (pdf, 34,2 KB)
- Entwurfsauflage vereinfachtes Verfahren (pdf, 33,6 KB)
- Entwurfsauflage vereinfachtes Verfahren mit Bebauunsplan (pdf, 34 KB)
- Entwurfsauflage mit Umweltprüfung (pdf, 33,8 KB)
- Entwurfsauflage mit Umweltprüfung und Bebauungsplan (pdf, 34 KB)
Service Bebauungsplan:
- Aufstellung Bebauungsplan (pdf, 5,4 KB)
- Kundmachung der Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes der Grundstufe oder der Aufbaustufe (pdf, 5,5 KB)
- Verordnung des beschlossenen Bebauungsplanes der Grundstufe oder Aufbaustufe (pdf, 5,3 KB)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


