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Landesplanung

Aufgabe der Landesplanung ist die überregionale Raumplanung, durch welche landespolitische Rahmenvorgaben sowohl für die Regionalplanung als auch für die örtliche Raumplanung getroffen werden. Dies erfolgt in Form des Landesentwicklungsprogramms (LEP) sowie in Form von Sachprogrammen für bestimmte raumbezogene  Sachbereiche. Außerdem werden durch die Landesplanung Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe als Voraussetzung für die Ausweisung von Gebieten für Handelsgroßbetriebe durch die Gemeinden erarbeitet.


Weitere Informationen: Landesplanung im Land Salzburg



Nützliche Links/Dokumente:

Verbindlich erklärte Entwicklungsprogramme des Landes:

Richtlinien:










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Rückfragen: Abteilung Raumplanung