Landesplanung
Aufgabe der Landesplanung ist die überregionale Raumplanung, durch welche landespolitische Rahmenvorgaben sowohl für die Regionalplanung als auch für die örtliche Raumplanung getroffen werden. Dies erfolgt in Form des Landesentwicklungsprogramms (LEP) sowie in Form von Sachprogrammen für bestimmte raumbezogene Sachbereiche. Außerdem werden durch die Landesplanung Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe als Voraussetzung für die Ausweisung von Gebieten für Handelsgroßbetriebe durch die Gemeinden erarbeitet.
Weitere Informationen: Landesplanung im Land Salzburg
Nützliche Links/Dokumente:
Verbindlich erklärte Entwicklungsprogramme des Landes:
- Landesentwicklungsprogramm, Landesgesetzblatt Nr. 94/2003
- Sachprogramm "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum", Landesgesetzblatt Nr. 13/2009 (pdf, 433 KB)
- Umweltbericht (pdf, 2,8 MB)
- Sachprogramm für die Errichtung von Golfanlagen im Bundesland Salzburg, Landesgesetzblatt Nr. 90/1998
- Sachprogramm Schianlagen
Richtlinien:
- Richtlinie über Anforderungen und Vorgangsweise bei Raumordnungsverfahren sowie Bauvorhaben in immissionsbelasteten Gebieten, Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 17.1.2003 (pdf, 1011 KB)
- Leitfaden Orts- und Stadtkernabgrenzung (pdf, 1,66 MB)
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