Unterstützungsfonds für pflegende Angehörige
Für den Fall, dass eine pflegebedürftige Person eine 24-Stunden-Betreuung benötigt, wurde vom Sozialministerium ein Fördermodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen gewährt werden können.
Weitere Informationen:
- Bundessozialamt - 24-Stunden-Betreuung
- Bundessozialamt - Beratung für Pflegende Angehörige
- Pflegende Angehörige (Amtshelfer online)
- Plattform für pflegende Angehörige
- Salzburger Sozialhilfegesetz


