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Unterstützungsfonds für pflegende Angehörige

Für den Fall, dass eine pflegebedürftige Person eine 24-Stunden-Betreuung benötigt, wurde vom Sozialministerium ein Fördermodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen gewährt werden können.

Weitere Informationen:










Rückfragen: Abteilung 3 Soziales