Pflegegeld
Das Pflegegeld soll dazu beitragen, dass auch ein pflegebedürftiger Mensch ein selbstbestimmtes und ein nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben führen kann. Das Pflegegeld deckt nur teilweise den Aufwand ab, der für eine Pflege benötigt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und nicht nach der Ursache der Pflegebedürftigkeit.
Weitere Informationen:
- Online-Amtshelfer Help.gv
- Adressen, die Anträge auf Pflegegeld entgegennehmen
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
- Höhe des Pflegegeldes
- Bundespflegegeldgesetz
- Pflege in den Bezirken


