Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Familienhospiz-Karenz


Berufstätige haben die Möglichkeit, sich pro Anlassfall bis zu sechs Monate im Jahr von der Arbeit gegen Entfall des Entgelts "beurlauben" zu lassen, um schwerstkranke Kinder oder sterbende nahe Angehörige zu begleiten ohne gekündigt zu werden.

Weitere Informationen und Auskünfte:










Rückfragen: Abteilung 3 Soziales