Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Rezeptgebühr


Medikamente sind oft teuer. Finanziell spüren das besonders jene Personen, die ohnehin sozial schlechter gestellt oder chronisch krank sind. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von der Rezeptgebühr, die bei der Salzburger Gebietskrankenkasse beantragt werden muss.

Weitere Informationen

e-Card

Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, ist gleichzeitigvon der e-Card-Gebühr befreit. Der Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung von der e-Card-Gebühr.

Rundfunk & Telefon

Pflegegeldempfänger können von den Gebühren befreit werden, wenn ihr Einkommen die Ausgleichszulagen-Richtsätze nicht überschreitet. Sie werden befreit von der

  • Telefongrundgebühr inklusive einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Die Zuschussleistung ist nur bei einem Festnetzanschluss oder  Wertkartenhandy möglich).
  • Fernseh- und Radiogebühr

PflegegeldbezieherInnen brauchen bei der Telefongrundgebührenbefreiung keinen Einkommensnachweis erbringen. Das gilt jedoch nicht bei Rundfunk und TV. Folgenden Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:

  • aktueller Kontoauszug bzw. gültiger Pflegegeldbescheid
  • Meldezettel-Kopie sowie
  • Kopien der Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
  • aktueller Nachweise der Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen (Kopien). Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.

Weitere Informationen:

Formulare:










Rückfragen: Abteilung 3 Soziales