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Inventarisierte Schutzgebiete


Beschreibung, Definitionen und Abfragemöglichkeiten von Schutzgebieten

Die für den Naturschutz zuständigen Behörden haben allgemeine Naturschutzanliegen, einzelne Schutz- und Pflegevorhaben, geschützte Naturdenkmäler und Landschaftsteile, vorhandene zoologische oder botanische Fachgutachten sowie die Ergebnisse der Biotopkartierung zu dokumentieren. Die Beschreibung und Bewertung der ökologisch und landschaftlich relevanten Daten werden in Datenbanken erfasst und sind die Grundlage für

  • Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • die Erstellung von Gutachten
  • Bearbeitung von Raumordnungsprojekten
  • Ortschroniken usw.


Weitere Informationen:











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