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Pflanzenartenschutz


Seltene Pflanzen in der Natur sind durch Verordnung der Landesregierung (vollkommen oder teilweise, zeitlich oder gebietsmäßig beschränkt) geschützt. Beispielsweise ist das Sammeln von Pflanzen in großen Mengen in der freien Natur und auf fremdem Grund bewilligungspflichtig.


Weitere Informationen:











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