Naturschutzrecht
Naturschutzrechtliche Bestimmungen dienen zum Schutz der Natur und der Landschaft und sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
Weitere Informationen:
- Hoheitliche Aufgaben
- Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (geltende Fassung aufrufen)
- Cross Compliance
Daneben setzt auch das Land verstärkt Handlungen zum Schutz und zur Pflege der Natur: Es beauftragt Institutionen mit der Erhebung von Naturschutzgrundlagen und unterstützt die Erhaltung und Verbesserung wertvoller Bereiche. Dafür sind oft vertragliche Vereinbarungen mit den Grundeigentümern erforderlich.
Weitere Informationen:
Formulare:
- Naturschutz-Förderantrag für gestaltende Maßnahmen
- Naturschutz-Fördervertrag für Flächenprämien
- Naturschutz-Fördervertrag für Waldumweltmaßnahmen
- Naturschutzrechtliches Ansuchen
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