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Geschützte Gebiete


Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche im Land Salzburg sind:

  • Naturschutzgebiete (zB das Weidmoos, das Wenger Moor),
  • Landschaftsschutzgebiete (zB alle Seeufer),
  • Geschützte Landschaftsteile und
  • Naturdenkmäler (zB die Linde am Dorfplatz).
  • Geschützten Lebensräume (Moore, Sümpfe, Quellfluren, Bruch- und Galeriewälder und Begleitgehölze an fließenden und stehenden Gewässern;·Fließgewässer und ihre Hochwasserabflussgebiete;·Teiche und Seen in gewisser Größe;·Alpines Ödland und Gletscher)

Für verschiedenste Maßnamen und Eingriffe in diese Gebiete und Lebensräume eine naturschutzbehördliche Bewilligung.

Weitere Informationen:

Formulare











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