Geschützte Gebiete
Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche im Land Salzburg sind:
- Naturschutzgebiete (zB das Weidmoos, das Wenger Moor),
- Landschaftsschutzgebiete (zB alle Seeufer),
- Geschützte Landschaftsteile und
- Naturdenkmäler (zB die Linde am Dorfplatz).
- Geschützten Lebensräume (Moore, Sümpfe, Quellfluren, Bruch- und Galeriewälder und Begleitgehölze an fließenden und stehenden Gewässern;·Fließgewässer und ihre Hochwasserabflussgebiete;·Teiche und Seen in gewisser Größe;·Alpines Ödland und Gletscher)
Für verschiedenste Maßnamen und Eingriffe in diese Gebiete und Lebensräume eine naturschutzbehördliche Bewilligung.
Weitere Informationen:
- Naturschutzbuch
- Natura 2000
- Nationalpark Hohe Tauern
- Biogenetische Reservate
- Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
- Bezirkshauptmannschaft Hallein
- Wildbiotopschutzgebiete
- Wilschutzgebiete in Salzburg
- Salzachauen
- Wenger Moor
- Vogelparadies Weidmoos
- LIFE Projekte
- Naturschutz International
Formulare
- Naturschutz-Förderansuchen für Almen im Schutzgebiet
- Ansuchen Naturschutzverfahren (doc, 420 KB)
- Naturschutz-Förderantrag für gestaltende Maßnahmen
- Naturschutz-Fördervertrag für Flächenprämien
- Naturschutz-Fördervertrag für Waldumweltmaßnahmen
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


