Namensänderung nach Auflösung der Ehe
Nach einer Scheidung können die ehemaligen Ehepartner entweder den derzeitigen Namen beibehalten oder ihren früheren Familiennamen , den sie vor der Ehe geführt haben, wieder annehmen. Die Änderung erfolgt jedoch nicht automatisch und muss beim Standesamt der letzten Eheschließung beantragt werden. Wird auch der Name des Kindes geändert, so ist dafür ein Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu stellen.
Weitere Infos zur Namensänderung nach der Scheidung
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