Das Recht auf den Namen
Bei Eltern mit einem gemeinsamen Familiennamen, trägt automatisch auch das Kind diesen Namen.
Schwieriger wird es da bei Eltern mit unterschiedlichem Familiennamen und bei unehelich geborenen Kindern.
Allgemeine Informationen zum Thema Namensrecht
Individuelle Anfragen zu diesem Thema richten Sie bitte an das zuständige Standesamt.
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


