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Namensänderung von Erwachsenen


Ein Recht auf eine Namensänderung haben

  • österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie
  • Flüchtlinge,

sofern ein gesetzlicher Grund einer Änderung vorliegt und sich der Wohnsitz des/der Antragsteller/in in Österreich befindet.


Weitere Informationen zur Namensänderung von Erwachsenen.











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.