Lärmschutz
Das Land Salzburg ist vor allem für dieLärmprävention zuständig, beispielsweise im Bereich der Raumordnung. Zur Vermeidung von Lärmstörungen sind zwischen lärmempfindlichen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) und Lärmemittenten (Straßen, Gewerbegebiete) entsprechende Abstände vorzusehen oder Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.
Neben der Verankerung des Umweltschutzes in den Bewilligungsverfahren der Flächenwidmungspläne wirkt das Land Salzburg auch bei der Lärmsanierung mit. Ein bewährtes Mittel gegen den Lärm bieten aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenstern.
Weitere Informationen:
- Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung (pdf, 0,98 MB)
- Lärmschutz für Salzburg
- weitere Unterlagen zum Thema Lärmschutz
- Lärmschutz ASFINAG
- Ansprechpartner und Anträge auf Lärmschutz (ASFINAG)


