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Lärmschutz


Das Land Salzburg ist  vor allem für dieLärmprävention zuständig, beispielsweise im Bereich der Raumordnung. Zur Vermeidung von Lärmstörungen sind zwischen lärmempfindlichen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) und Lärmemittenten (Straßen, Gewerbegebiete) entsprechende Abstände vorzusehen oder Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.

Neben der Verankerung des Umweltschutzes in den Bewilligungsverfahren der Flächenwidmungspläne wirkt das Land Salzburg auch bei der Lärmsanierung mit. Ein bewährtes Mittel gegen den Lärm bieten aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenstern.


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