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Kinder- und Jugendrechte


Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind im Salzburger Jugendgesetz zum Schutz der jungen Leute geregelt. Die Kinder - und Jugendanwaltschaft hat die wichtigsten Themen als FAQs (Fragen und Antworten) zusammengefasst. Sie erhalten Informationen beispielsweise auf die Fragen: Wie lange darf man fortgehen? Oder: Ab welchem Alter ...

  • ist Rauchen in Österreich erlaubt?
  • darf man in Lokalen Alkohol trinken?
  • darf man Sex haben?
  • darf ich ein Piercingt/Tatoo ohne Erlaubnis meiner Eltern machen lassen?


Der Salzburger Jugendbeirat setzt sich für die jungen Leute ein und berät die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Jugendförderung, macht Vorschläge zur Lösung wichtiger Jugendprobleme und unterstützt Organisationen im Jugendbereich.

Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen: Abteilung 3 Soziales