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Schi-/Snowboardschulen und Schi-/Snowboardbegleiter


Der Betrieb von Schischulen, Snowboardschulen sowie die erwerbsmäßige Tätigkeit als Schibegleiter und Snowboardbegleiter sind im Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz geregelt. Hiefür sind Bewilligungen der Salzburger Landesregierung erforderlich. Anträge können formlos beim Amt der Salzburger Landesregierung eingebracht werden.


Schikurse ausländischer Gruppen
Das Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz enthält auch Regelungen über die Tätigkeiten vor allem ausländischer Unternehmen, die im Land Salzburg Schi- oder Snowboardunterricht erteilen wollen oder erwerbsmäßige Schi- oder Snowboardbegleitung durchführen.

Diese Tätigkeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen bei der Landesregierung anzumelden. Ferner sind ausländische Vereinsschikurse anzumelden.











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.