Bergführer und Canyoningführer
Die erwerbsmäßige Tätigkeit als Bergführer und Canyoningführer ist im Salzburger Bergsportführergesetz – S.BFG geregelt.
Hierfür sind Bewilligungen der Salzburger Landesregierungen erforderlich.
Anträge können formlos an das Amt der Salzburger Landesregierung gestellt werden.
Weitere Informationen zu Bergführer und Canyoningführer.
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


