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Pflege und Soziales


Das Land Salzburg ist in der Pflege und sozialen Wohlfahrt selbst Rechtsträger einiger Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, den so genannten Landesheimen. Sie ergänzen das Dienstleistungsangebot zahlreicher anderer Organisationen in der sozialen Wohlfahrt und betreuen, je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit, Menschen mit besonderen Bedürfnissen.











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Rückfragen: Abteilung 9 Gesundheit und Sport