Kur und Erholung
Österreich verfügt über eine große Anzahl modernster, gesetzlich geprüfter Heilbäder und Kurzentren. Eine Kur dient der Behandlung chronischer Beschwerden oder zur Prävention von Gesundheitsstörungen.
Der Genesungsaufenthalt ist eine Leistung des Pensions- oder Unfallversicherungsträgers, er kann aber auch von der Krankenversicherung als eine freiwillige Leistung übernommen werden. Eine Kur bewilligt der Krankenversicherungsträger nach einer ärztlich begründeten Antragstellung.
Weitere Informationen:


