Amtsärztliche Untersuchungen
Die Bezirkshauptmannschaften und das Gesundheitsamt der Stadt Salzburg führen amtsärztliche Untersuchungen nach dem Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz und Geschlechtskrankheitengesetz durch und impfen Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene und Reiselustige. Weitere Untersuchungen beim Amtsarzt sind erforderlich für den
- vorzeitigen Mutterschutz: Ist die Schwangerschaft einer werdenden Mutter durch ihre weitere Arbeitsätigkeit gefährdet, so kann sie einen vorzeitigen Mutterschutz beantragen.
- Führerschein: Für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist der Behörde der Nachweis einer gesundheitlichen Eignung in Form eines ärztlichen - in besonderen Fällen eines amtsärztlichen - Gutachtens vorzulegen.
- Ausweis für Behindertenparkplätze: Für Menschen mit Behinderung gibt es eigene, breitere Parkplätze in Eingangsnähe von Betrieben und Geschäften. Das Abstellen eines Autos auf dieser Fläche ist nur mit einem Ausweis erlaubt. Für den Erhalt eines Ausweises ist die amtsärztliche Untersuchung notwendig.
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