Die Vaterschaft
Die Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung ist bei unehelich geborenen Kindern erforderlich. Sie erfolgt durch eine persönliche Erklärung des Vaters.
Der Vater kann die Anerkennung abgeben vor:
- dem Standesamt
- dem Notariat
- der Jugendwohlfahrt
- dem Bezirksgericht
- der Botschaft bzw. dem Konsulat
Ist der mutmaßliche Vater nicht bereit, seine Vaterschaft anzuerkennen, erfolgt die Feststellung durch das Gericht.
Weitere Informationen:
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


