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Die Vaterschaft



Die Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung ist bei unehelich geborenen Kindern erforderlich. Sie erfolgt durch eine persönliche Erklärung des Vaters.


Der Vater kann die Anerkennung abgeben vor:

  • dem Standesamt
  • dem Notariat
  • der Jugendwohlfahrt
  • dem Bezirksgericht
  • der Botschaft bzw. dem Konsulat


Ist der mutmaßliche Vater nicht bereit, seine Vaterschaft anzuerkennen, erfolgt die Feststellung durch das Gericht.


Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen: Abteilung 3 Soziales