Kindesunterhalt
Das Kind hat gegenüber den Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Zum Unterhalt sind beide Elternteile verpflichtet. Lebt das Kind nur bei einem Elternteil, so muß der andere Elternteil den Unterhalt in Geld zahlen.
Nähere Auskünfte erteilen:
- die Jugendamt der Stadt Salzburg
- die Jugendwohlfahtrsträger in den Bezirken
- die Salzburger Bezirksgerichte
Für den Fall, dass der Vater oder die Mutter keinen Unterhalt zahlt, gewährt der Staat einen Vorschuss.
Detailinformationen erhalten Sie in der Broschüre "Eltern&Kind - Ihre rechtlichen Beziehungen" (1,4 MB PDF) und in der Broschüre Eltern-Kind-Tarife (1,7 MB PDF).
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


