Kinderbetreungsgeld
Am 1.1.2002 löste das Kinderbetreuungsgeld - KBG - als Familienleistung das Karenzgeld (Versicherungsleistung) für alle Geburten ab. Nicht nur das Karenzgeld sondern auch die Teilzeitbeihilfe wurde durch das Kinderbetreungsgeld ersetzt.
Anspruch auf ein Kinderbetreuungsgeld haben alle Familien, in denen zumindest ein Elternteil für das Kind Familienbeihilfe bezieht. Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes beträgt 14,53 Euro am Tag oder 436 Euro im Monat. Das Geld steht den Familien sofort ab der Geburt eines Kindes zu.
Weitere Informationen:
- HELP.gv.at
- Babynest Salzburg
- Sozialversicherung (SGKK)
- Zuschuss Kinderbetreuungsgeld (Antragsformular)
- Wochengeld
- Kinderbetreuungsgeldgesetz
- Eltern-Kind-Tarife (1,7 MB PDF)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


