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Untersuchung


Zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung ist der Behörde für die Erteilung einer Lenkberechtigung ein ärztliches Gutachten vorzulegen, in dem auch ausgesprochen wird, für welche Klassen von Lenkberechtigungen eine gesundheitliche Eignung vorliegt.


Dieses ärztliche Gutachten darf im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als ein Jahr sein und ist von einem im örtlichen Wirkungsbereich der Behörde in die Ärzteliste eingetragenen sachverständigen Arzt zu erstellen. In besonderen Fällen kann auch ein amtsärztliches Gutachten erforderlich werden.


Weitere informationen:











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