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von A bis Z
  

Mehrphasenausbildung


Seit 1. Jänner 2003 ist die Mehrphasenausbildung in Kraft getreten. In diese Regelung fallen alle Fahranfänger/innen, die sich seit 1. Jänner 2003 bei der Behörde für die Führerscheinprüfung angemeldet haben und BesitzerInnen einer Lenkberechtigung für die Klassen A und/oder B sind.


Hinweis:
Das Alter des/der FahranfängerIn spielt hierbei keine Rolle.

Innerhalb des ersten Jahres der Probeführerscheinzeit folgt für die Klasse B eine aus drei Teilen bestehende Ausbildung:

  • Perfektionsfahrt (Feedback-Fahrt): etwa drei Monate nach Führerscheinerwerb mit einem/einer FahrlehrerIn
  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: nach weiteren drei Monaten
  • Perfektionsfahrt (Feedback-Fahrt): nach weiteren drei Monaten












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