Mehrphasenausbildung
Seit 1. Jänner 2003 ist die Mehrphasenausbildung in Kraft getreten. In diese Regelung fallen alle Fahranfänger/innen, die sich seit 1. Jänner 2003 bei der Behörde für die Führerscheinprüfung angemeldet haben und BesitzerInnen einer Lenkberechtigung für die Klassen A und/oder B sind.
Hinweis:
Das Alter des/der FahranfängerIn spielt hierbei keine Rolle.
Innerhalb des ersten Jahres der Probeführerscheinzeit folgt für die Klasse B eine aus drei Teilen bestehende Ausbildung:
- Perfektionsfahrt (Feedback-Fahrt): etwa drei Monate nach Führerscheinerwerb mit einem/einer FahrlehrerIn
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: nach weiteren drei Monaten
- Perfektionsfahrt (Feedback-Fahrt): nach weiteren drei Monaten
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