Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Gleichbehandlung im Beruf


Die Gleichbehandlung im Beruf bedeutet, dass keine Frau – und auch kein Mann gegenüber dem anderen Geschlecht diskrimiert werden darf. Die Bediensteten sind auch vor sexueller Belästigung zu schützen. Dem Arbeitgeber kommt hier eine besondere Schutzpflicht zu. Diskrimierung liegt dann vor, wenn Frau oder Mann bei der Bewerbung um eine Stelle, bei der Aus- und Weiterbildung, bei den sonstigen Arbeitsbedingungen, beim beruflichen Aufstieg, bei der Bezahlung und bei den Sozialleistungen des Betriebes benachteiligt wurde, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gibt. Frauen dürfen nicht aufgrund von Teilzeitarbeit, Kinderbetreuung, Lebensalter, Einkommen des Partners und Schwangerschaft benachteiligt werden. Für die Durchsetzung der Gleichbehandlung sind unterschiedliche Beauftragte verantwortlich (siehe Ansprechpartnerinnen).


Einen Überblick über das Thema finden Sie in den Broschüren zur Chancengleichheit.











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.