Altautoentsorgung
Als Letzthalter/in eines Personenkraftfahrzeuges müssen Sie dieses vor der endgültigen Abmeldung (zB nach einem Totalschaden oder aufgrund des KFZ-Alters) bei einer befugten Rücknahmestelle oder einem Altautoverwerter abgeben.
Dort wird Ihnen ein Vewertungsnachweis ausgestellt, den Sie bei der Abmeldung des Autos bei der KFZ-Versicherung benötigen. Zudem hat der/die Übernehmer/in des Fahrzeuges einen Begleitschein für gefährlichen Abfall auszustellen und dem/der Letzthalter/in auszuhändigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Export eines Altautos verboten ist!
Weitere Informationen:
- Rücknahmestellen für Altautos
- Altautoverordnung des Umweltbundesamtes (Lebensministerium)
- elektronische Meldepflicht
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


