Verlassenschaftsverfahren
Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das von Notaren im Auftrag eines Bezirksgerichtes durchgeführt wird. In jedem Erbfall gibt es die Verlassenschaftsabhandlung.
Die Verlassenschaftsabhandlung
- übergibt unter gerichtlicher Aufsicht den Nachlass an die rechtmäßigen Erben
- sichert die Rechte minderjähriger Beteiligter
- überwacht die Erfüllung des letzten Willens
Ein Notar als Gerichtskommissär führt das Verfahren durch.
Weitere Informationen:
- Amtshelfer help.gv.at
- Frauenratgeberin im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
- Bestattungsunternehmen
- Zivilrecht online
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


