Logo Land Salzburg
von A bis Z
  

Verlassenschaftsverfahren


Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das von Notaren im Auftrag eines Bezirksgerichtes durchgeführt wird. In jedem Erbfall gibt es die Verlassenschaftsabhandlung.


Die Verlassenschaftsabhandlung

  • übergibt unter gerichtlicher Aufsicht den Nachlass an die rechtmäßigen Erben
  • sichert die Rechte minderjähriger Beteiligter
  • überwacht die Erfüllung des letzten Willens

Ein Notar als Gerichtskommissär  führt das Verfahren durch.


Weitere Informationen:











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.