Testament
Ein Testament ist eine jederzeit widerrufliche Erklärung des Erblassers, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise gehen soll. Die Erben sind immer mit einer Quote (z. B. zur Gänze oder ein gewisser Prozentsatz) am Erbe beteiligt.
Wer kann ein Testament machen?
- Jeder über 18 Jahre, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist
(= voll testierfähig) - Es gibt Sonderbestimmungen für Minderjährige und unter Sachwalterschaft stehende Personen (siehe öffentliches Testament)
Folgende Personen können kein Testament verfassen:
- Personen unter 14 Jahren
- Geistesschwache
- Geisteskranke
- Personen, bei denen die freie Willensbildung aus einem sonstigen Grund (z. B. bei einem akuten Vollrausch) ausgeschlossen ist
Es gibt folgende Testamentsformen:
- Eigenhändiges Testament
- Fremdhändiges Testament
- Mündliches Testament
- Öffentliches Testament
- Patiententestament
Vermächtnis:
Ein/e Vermächtnisnehmer/in hat lediglich ein Recht auf einzelne Vermögensbestandteile.
Weitere Informationen:
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


