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Nachlass


Unter  Nachlass versteht man alle Vermögenswerte des Verstorbenen/der Verstorbenen, die auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergehen. Es gibt Rechte, die mit dem Tod erlöschen und Rechte, die an die Erben übergehen. Unter ruhendem Nachlass versteht man das Vermögen des Verstorbenen von dessen Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens.


Vererblich sind:

  • privatrechtliche Vermögensrechte
  • Ansprüche aus Ablebens- und Unfallversicherungen, die keinen Begünstigten oder keine Begünstigte nennen
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, jedoch nur, wenn sie zu Lebzeiten des Geschädigten oder der Geschädigten vertraglich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wurden
  • das Erbrecht selbst, aber auch Pflichtteilsansprüche und Ansprüche von Vermächtnisnehmern und Vermächtnisnehmerinnen


Weitere Informationen:











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