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Ziele der Drogengesetzgebung


Der Grundgedanke jeder Gesetzgebung in Bezug auf Drogen ist, durch staatliche Kontrollmaßnahmen und entsprechende (strafrechtliche) Sanktionen die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen von Drogen möglichst zu minimieren.

Wesentliche gesetzliche Grundlage der österreichischen Drogenpolitik ist das Suchtmittelgesetz SMG, das so genannte Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (BSMG GBl. Nr. 112 / 1997 idgF), das seit 1.1.1998 in Kraft ist.











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Rückfragen: Abteilung 3 Soziales