Führerschein und Behinderung
Menschen mit Behinderung können den Führerschein an jeder Fahrschule in Österreich absolvieren. Zur Fahrprüfung wird man nur zugelassen, wenn man dazu auch gesundheitlich geeignet ist.
Ein Zuschuss zum Führerschein wird nur jenen Personen bezahlt, die für die Fahrt zur Arbeit auf einen PKW angewiesen sind und denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann. Einen Kostenzuschuss erteilen die Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall, die Pensionsversicherung und das Bundessozialamt. Die Höhe ist vom Förderungsgeber abhängig und meist unabhängig vom Einkommen.
Weitere Informationen:
- Führerschein und Behinderung (Amtshelfer help.gv)
- Unbehindert unterwegs (pdf-Broschüre Seite 33, 2,1 MB)
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