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Salzburger Wohnbaufförderungen


Ziel der Wohnbauförderung ist es, den Bürgern und Bürgerinnen einen bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und vor allem sozial- und einkommensschwächeren Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren dringenden Wohnbedarf abzudecken.

Da die Wohnbauförderung Landessache ist, gelten in den Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Das Land Salzburg bietet verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Form von Darlehen, Zuschüssen oder Wohnbeihilfen an.


Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt einer Wohnbauförderung:

  • Eigentümer/innen oder Miteigentümer/innen einer Liegenschaft, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
  • EWR-Bürger/innen oder andere gleichgestellte, begünstigte Personen
  • dringender Wohnbedarf
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Mindesteinkommen bzw. Nichtüberschreiten bestimmter Einkommensgrenzen etc.


Weitere Informationen:


Was wird im Bundesland Salzburg gefördert?


Höchstzulässiger Zinssatz für Hypothekardarlehen
Die vorgegebenen Höchstzinssätze dürfen nicht überschritten werden. Niedrigere Zinssätze sind erlaubt und können allenfalls im Verhandlungswege mit Ihrem Bankinstitut erreicht werden. Sprechen Sie mit Ihrer Bank!


Weitere Informationen/Formulare:


Begünstigte Rückzahlungen

Die Höhe des Nachlasses ist abhängig von der Restlaufzeit, welche bei einkommensbezogenen Förderungen (WFG 1984 und S. WFG 1990) von der Wohnbauförderungsabteilung unter Zugrundelegung der aktuellen Rückzahlungs- bzw. Zuschussberechnung ermittelt wird.


Weitere Informationen:

  • Begünstigte Rückzahlungen für Wohnungen im Eigentum
  • Begünstigte Rückzahlungen für Mietwohnungen und Wohnheime










Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.