Salzburger Wohnbaufförderungen
Ziel der Wohnbauförderung ist es, den Bürgern und Bürgerinnen einen bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und vor allem sozial- und einkommensschwächeren Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren dringenden Wohnbedarf abzudecken.
Da die Wohnbauförderung Landessache ist, gelten in den Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Das Land Salzburg bietet verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Form von Darlehen, Zuschüssen oder Wohnbeihilfen an.
Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt einer Wohnbauförderung:
- Eigentümer/innen oder Miteigentümer/innen einer Liegenschaft, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
- EWR-Bürger/innen oder andere gleichgestellte, begünstigte Personen
- dringender Wohnbedarf
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Mindesteinkommen bzw. Nichtüberschreiten bestimmter Einkommensgrenzen etc.
Weitere Informationen:
- Voraussetzungen und allgemeine Förderbestimmungen der Salzburger Wohnbauförderung
- SIR-Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen
Was wird im Bundesland Salzburg gefördert?
- Die Errichtung von Doppel und Einzelhäusern
- Errichtung von Wohnungen im Wohnungseigentum und in Häusern in der Gruppe
- Umfassende Sanierung von Wohnhäusern und Wohnungen
- Umbauten im Altstadtbereich Salzburg
- Die umfassende Sanierung und Errichtung von Bauernhäusern
- Der Erwerb neu errichteter Wohnungen und Reihenhäuser
- Weitere Wohnbauförderungen im Bundesland Salzburg
- Förderung von Lärmschutzelementen (Fenster, Türen)
- Energieökologische Maßnahmen (Zuschlagspunkte)
Höchstzulässiger Zinssatz für Hypothekardarlehen
Die vorgegebenen Höchstzinssätze dürfen nicht überschritten werden. Niedrigere Zinssätze sind erlaubt und können allenfalls im Verhandlungswege mit Ihrem Bankinstitut erreicht werden. Sprechen Sie mit Ihrer Bank!
Weitere Informationen/Formulare:
Begünstigte Rückzahlungen
Die Höhe des Nachlasses ist abhängig von der Restlaufzeit, welche bei einkommensbezogenen Förderungen (WFG 1984 und S. WFG 1990) von der Wohnbauförderungsabteilung unter Zugrundelegung der aktuellen Rückzahlungs- bzw. Zuschussberechnung ermittelt wird.
Weitere Informationen:
- Begünstigte Rückzahlungen für Wohnungen im Eigentum
- Begünstigte Rückzahlungen für Mietwohnungen und Wohnheime
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


