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Ermittlungsverfahren


Sie haben bereits ein Ansuchen auf Erteilung der Baubewilligung gestellt. In einem Ermittlungsverfahren hat dann die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zu prüfen und aufzuklären. Dazu bedarf es auch einer mündlichen Bauverhandlung, die aber nicht zwingend ist.

Mündliche Bauverhandlung:
Nach der Prüfung des Ansuchens durch die zuständige Behörde werden die Nachbar/innen von Ihrem Bauvorhaben verständigt und es kann eine mündliche Verhandlung einberufen werden. Der Zweck dieser Bauverhandlung besteht darin, allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen zu geben.


Baubewilligung
Die Bewilligungen unterscheiden sich nach Größe und Nutzungsart des Bauwerks. In der Stadt Salzburg werden Bauvorhaben in Architekturgruppen eingeteilt. Laut Baupolizeigesetz (§ 2 Absatz 2 und 3) sind für bestimmte Bauten keine Baubewilligung notwendig.


Voraussetzungen für eine Baubewilligung:

  • Der Bauplatz und das Bauvorhaben stimmen mit den Zielen der Raumplanung überein.
  • Die Planung entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes oder es ist gar kein Bebauungsplan erforderlich.
  • Es gibt für den Bauplatz bereits eine Bauplatzerklärung und die Planung stimmt mit den Festlegungen der Bauplatzerklärung überein.


Liegen schließlich alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen die Baubewilligung erteilt. Der Baubewilligungsbescheid kann von der Behörde schriftlich, aber auch mündlich (während der mündlichen Bauverhandlung) erfolgen. Erst dann kann mit dem Bau begonnen werden.


Hinweis: Die Baubewilligung erlischt nach Ablauf einer festgesetzten Frist, wenn Sie nicht mit Ihrem Bauvorhaben beginnen oder das Haus fertig stellen. Über Antrag können die Fristen jedoch verlängert werden.


Eine Bewilligung ist zu versagen, wenn die bauliche Maßnahme vom Standpunkt des öffentlichen Interesses unzulässig erscheint. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Bauvorhaben dem Flächenwidmungsplan oder baurechtlichen und bautechnischen Vorschriften widerspricht.

Weitere Informationen:











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