Aufenthalt
Sie möchten um eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich ansuchen. Grundsätzlich ist der erste Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus einzubringen.
Zwar ist die Einbringung des Erst-Antrags auch per Post oder auf einem anderen geeigneten Weg möglich, doch wird dringend geraten, den Antrag bei den österreichischen Berufsvertretungsbehörden (dazu zählen Botschaften, Generalkonsulate, aber nicht Honorarkonsulate und Kulturinstitute) einzubringen. Dadurch ist die Sicherheit des Weges der vorgelegten Dokumente gewährleistet.
Weitere Informationen:
- Aufenthaltstitel Land Salzburg
- Erst-Antrag
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - Durchführungsverordnung (NAG-DV)
- Integrationsvereinbarung
- Grundversorgung Asylwerber/innen
- Arbeitsmarktservice - AMS
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


