Notstandshilfe
Die Notstandshilfe ist die Versicherungsleistung des AMS nach Erschöpfung des Anspruches auf Arbeitslosengeld und bei Vorliegen von Notlage. Ein Anspruch besteht aber nur, wenn eine Notlage vorliegt.
Weitere Informationen erhalten Sie dazu beim Arbeitsmarktservice und der Arbeiterkammer Salzburg.
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


