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Förderung für (beeinträchtigte) Arbeitnehmer/innen


Jugendliche mit Behinderung werden bei der Förderung im Ausbildungsbereich besonders berücksichtigt. Voraussetzung ist die rechtzeitige Kontaktnahme mit dem Arbeitsmarktservice vor Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Webseite des Arbeitsmarktservice.


Beratung erhalten Menschen mit einer Behinderung auch vom Referat für Behindertenangelegenheiten (0662/8042-3541): Amt der Salzburger Landesregierung, Sozialabteilung.


Zum Thema Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiter/innen beziehen Sie Informationen direkt vom Bundessozialamt Salzburg.











Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.

Rückfragen:
Josef Schwaighofer, 06412/6101 DW 6204, email: josef.schwaighofer@salzburg.gv.at