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Einheitlicher Ansprechpartner - EAP

Der Einheitliche Ansprechpartner - EAP (Point of single contact - PSC) ist eine Servicestelle bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen. Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.

Der Einheitliche Ansprechpartner entsteht durch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in österreichisches Recht (Dienstleistungsgesetz). Die Inanspruchnahme ist kostenlos.

Der Einheitliche Ansprechpartner

  • stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen bereit und
  • nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden/Stellen weiter.


Das Dienstleistungsgesetz ist derzeit noch nicht in Kraft getreten, daher kann der Einheitliche Ansprechpartner vorläufig noch nicht kontaktiert werden.

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