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Ö-Cert

Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich

Ö-Cert. Der Qualitätsrahmen für Erwachsenenbildung in Österreich


Ö‑Cert ist der von den Ländern und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur geschaffene Qualitätsrahmen für Erwachsenenbildungsorganisationen.

Vorteile von Ö-Cert

Ö-Cert ist österreichweit anerkannt. Dadurch entfallen die Mehrfachzertifizierungen für überregional tätige Anbieter. Bildungsinteressierte und Fördergeber profitieren von der „Marke“ Ö‑Cert: Sie sehen auf den ersten Blick, wer ein Qualitätsanbieter ist. Das aktuelle „Verzeichnis der Qualitätsanbieter“, das für Qualität und Sicherheit bürgt, ist auf oe‑cert.at abrufbar.

Voraussetzungen für Ö-Cert

Um Ö‑Cert zu erhalten, sind spezifische Grundvoraussetzungen zu erfüllen, wie etwa der Nachweis von pädagogisch geschultem Personal. Darüber hinaus verfügt die Organisation über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem/‑verfahren.

Anerkennungsverfahren

Erwachsenenbildungsorganisationen können Bewerbungen für Ö‑Cert auf oe‑cert.at einreichen. Die Ö‑Cert-Geschäftsstelle prüft die Bewerbungen auf Vollständigkeit. Eine unabhängige Akkreditierungsgruppe entscheidet über die Ö‑Cert-Vergabe.


Salzburger Einrichtungen mit Ö-Cert


  • alle Informationen zu Ö‑Cert;
  • Verzeichnis aller Erwachsenenbildungseinrichtungen in Österreich, die in den Qualitätsrahmen aufgenommen wurden;
  • Anmeldung einer Einrichtung für Ö‑Cert:

oe-cert.at


Ö-Cert ist eine Kooperation des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur mit den Ländern gemäß Art. 15a B‑VG und wurde von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, der Länder und der Erwachsenenbildung gemeinsam entwickelt.


Zuständige Stelle im Amt der Salzburger Landesregierung
Referat Erwachsenenbildung, Öffentliche Bibliotheken, Bildungsmedien


Kontakt

Ö-Cert-Geschäftsstelle
Leiterin der Geschäftsstelle: Dipl.-Päd. Johanna Weismann
Siebensterngasse 21/2, 1070 Wien
Tel.: +43-1-5242 000-20
E-Mail: office@oe-cert.at
oe-cert.at



Rückfragen: Mag. Robert Luckmann