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Was sind die Voraussetzungen für die Errichtung einer Stiftung / eines Fonds (gemeinnützig oder mildtätig)?


Damit ein/e Stiftung/Fonds entstehen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Neben der Erklärung der/des Stifterin/s / Gründerin/s, durch Zweckwidmung eines Vermögens eine Stiftung / einen Fonds errichten zu wollen, ist auch die Entscheidung über die Zulässigkeit und weiters die Genehmigung der Satzung durch die zuständige Stiftungs-/Fondsbehörde erforderlich.



Rechtsvorschriften: