Logo Land Salzburg
von A bis Z
  


Abteilung 10 Wohnbauförderung des Amtes der Salzburger Landesregierung



Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

Tel: 0043 662 8042-0
Fax: 0043 662 8042-3888

E-Mail: Wohnbauförderung



10 Wohnungswesen

Mag. Christine Kubik


Abteilungsleiterin:
Mag. Christine Kubik
DW: 3710

Referate:

10/01: Zentrale Angelegenheiten                                                   10/02: Subjektförderung 1

Mag. Michaela Sandri


Leiterin:
Mag. Michaela Sandri
DW: 3727
                                       Dr. Franz Schuchter


Leiter:
Dr. Franz Schuchter
DW: 3736

10/03: Subjektförderung 2                                                                              10/04: Mietwohnungen, Wohnheime und Gemeinnützigenaufsicht

Mag. Dr. Martina Hemala




Leiterin:
Mag. Dr. Martina Hemala
DW: 3749
                                 Mag. Johann Vilsecker


Leiter:
Mag. Johann Vilsecker
Dw: 3718




Unsere Aufgaben:

Punkt 10/01:  Zentrale Angelegenheiten
   
Leiter/in: Mag. Michaela Sandri

Allgemeine Organisations-, Rechts- und Finanzangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten des Wohnungswesen; Wohnbau-Förderungsprogramm; Förderungskontrolle; Geschäftsführung des Wohnbauförderungsbeirates; Fachdatei

Punkt 10/02: Subjektförderung 1
    Leiter:
Dr. Franz Schuchter

Förderung des Erwerbs von neu errichteten Wohnungen nach dem S.WFG 1990 (3. Abschnitt); Wohnbeihilfe und individuelle Annuitätenzuschüsse für Wohnungen, die nach dem S.WFG 1990, den Wohnbauförderungsgesetzen 1954, 1968 und 1984, den Bundes-Sonderwohnbaugesetzen 1982 und 1983 oder nach den Salzburger Sonder-Wohnbaugesetzen gefördert wurden, mit Ausnahme der Angelegenheiten des Referates 10/03.

Punkt 10/03: Subjektförderung 2
    Leiterin:
Mag. Dr. Martina Hemala

Förderung der Errichtung von Doppel- und Einzelhäusern, der Sanierung und Errichtung von Bauernhäusern, der Errichtung einer Austragswohnung, der Errichtung von Wohnungen im Wohnungseigentum oder im Baurechtseigentum und in Häusern in der Gruppe nach dem S.WFG 1990 (4.,5., 5a., 6. und 7. Abschnitt); Förderung von anderen Sanierungen von Wohnhäusern und Wohnungen nach dem S.WFG 1990; Förderungen nach den Salzburger Sonder-Wohnhaussanierungsgesetzen; Abwicklung von Förderungen nach den Salzburger Wohnbauförderungsfondsgesetzen; Abwicklung von Förderungen nach den Wohnbauförderungsgesetzen 1954, 1968, und 1984 in Bezug auf Eigenheime sowie Wohnungen, die im Rahmen von Vereinen errichtet wurden; Abwicklung von Förderungen nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz und dem Wohnhaussanierungsgesetz; Wohnbeihilfe und Annuitätenzuschüsse für diese Wohnungen; Wohnungsnotstandsmaßnahmen

Punkt 10/04: Mietwohnungen, Wohnheime und Gemeinnützigenaufsicht
    Leiter:
Mag. Johann Vilsecker

Förderung der Errichtung von Mietwohnungen und Wohnheimen nach dem S.WFG 1990 (8. und 9. Abschnitt); Abwicklung von Förderungen für Mietwohnungen und Wohnheime nach den Wohnbauförderungsgesetzen 1954, 1968 und 1984, den Bundes-Sonderwohnbauförderungsgesetzen 1982 und 1983 sowie den Salzburger Sonder-Wohnbauförderungsgesetzen; Förderung der umfassenden Sanierung von Wohnhäusern nach dem S.WFG 1990 (10. Abschnitt) sowie Abwicklung solcher Förderungen nach dem Wohnhaussanierungsgesetz; Wohnbeihilfen für Mietwohnungen; Angelegenheiten des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.

Quelle: Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg über die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung

Rückfragen: Wohnbauförderung